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Leistungskatalog
Ambulante Behandlung von
Kleintieren (Hunde
und Katzen)
Heimtieren (Kaninchen, Meerschweinchen etc.)
Vögeln
- Röntgendiagnostik, einschließl. Hüftgelenksdysplasie
(HD)
- Zuchthygienische Untersuchung
auf Patellaluxation
- EKG – Untersuchungen
- Ultraschalluntersuchungen
- Labordiagnostik
- Hausbesuche nach besonderer
Vereinbarung
- Weichteilchirurgie,
z.B. Kastrationen
- Impfungen
Zur Gesundheit Ihres Tieres gehört auch eine jährliche
Impfung.
Hundewelpen kommen ebenfalls in der 8. Woche zur Erstimpfung
und werden dann gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose
und Zwingerhusten
geimpft. Die Nachimpfung erfolgt in der 12. Woche, und noch
einmal
1 Woche später wird der Hund gegen Tollwut und ggf. gegen Borreliose
(Zeckenkrankheit) geimpft, welche dann wiederum nach 4 Wochen wiederholt
werden muss. Danach genügt auch beim Hund eine jährliche
Auffrischimpfung an einem Tag.
Jungkatzen werden im Alter von 8 Wochen gegen Katzen-Seuche,
Katzen-Schnupfen und Leukose erstgeimpft, und im Alter von
12 Wochen nachgeimpft plus
einer Impfung gegen Tollwut. Im Alter von 16 Wochen, ist auf
Wunsch auch eine intranasale Impfung gegen FIP (ansteckende
Brust- und Bauchfellentzündung)
möglich. Nach dieser Grundimmunisierung reicht eine jährliche
Auffrischung, wobei dann alle 5 Impfstoffe problemlos an einem
Tag verabreicht werden.
Kaninchen, die Freigang haben, sollten im Frühjahr und
ab der 6. Lebenswoche gegen die Kaninchenseuchen Myxomatose
und RHD geimpft
werden.
Ich berate Sie gerne ausführlich über Impfschemata
und die einzelnen Krankheiten.
Zulassung zur Ausstellung des Heimtierausweises.
- Elektronische Tierkennzeichnung
Dabei wird dem Tier
im Halsbereich ein winziger Mikrochip unter die Haut injiziert.
Die Spritze ist dabei nicht viel größer als
bei einer Impfung, und somit genauso schmerzlos. Eine Narkose ist dafür
nicht notwendig. Ihre Daten und die Ihres Tieres werden dann unter
der Nummer des Mikrochips in einem internationalen Tierregister gespeichert.
Die meisten Tierärzte und Tierheime, sowie viele Zollbehörden
besitzen ein Ablesegerät, so dass Ihr Tier immer wieder zu Ihnen
zurückgeführt werden kann, wenn es irgendwo aufgefunden wird.
Im Zuge der neuen Hundeverordnung ist es für viele Hundehalter
ab 2002 Pflicht, Ihren Hund zu kennzeichnen.
- Parasitenbekämpfung
- Geburtshilfe und Welpenbetreuung
- Zahnmedizinische Behandlungen
- Gesundheits-Checks und -Zeugnisse
- Apotheke
Als Tierärztin habe ich eine Apotheken-Zulassung, d.h. ich führe
neben dem Dienstleistungsunternehmen Tierarztpraxis noch eine komplette
Apotheke, in der Sie natürlich vorrangig Tierarzneimittel finden,
welche es in herkömmlichen Apotheken nicht, oder nur auf Rezept
gibt. Der Grund dafür ist, dass wir als Tierärzte Sie natürlich
viel besser beraten können, welches Medikament für Ihr Tier
das Richtige ist. Die Preise für Medikamente werden nach der Medikamentenpreis-Verordnung
berechnet und sind somit den Preisen einer anderen Apotheke gleichzusetzen.
- Berechtigung zur Sachkundeprüfung
für Hunde gemäß § 11 Absatz 3 des Landeshundegesetzes
NRW
Der Nachweis der Sachkunde wird durch einen anerkannten
Sachverständigen oder einen durch die Tierärztekammer benannten
Tierarzt erteilt.
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