Leistungskatalog

Ambulante Behandlung von

Kleintieren (Hunde und Katzen)
Heimtieren (Kaninchen, Meerschweinchen etc.)
Vögeln

  • Röntgendiagnostik, einschließl. Hüftgelenksdysplasie (HD)
  • Zuchthygienische Untersuchung auf Patellaluxation
  • EKG – Untersuchungen
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Labordiagnostik
  • Hausbesuche nach besonderer Vereinbarung
  • Weichteilchirurgie, z.B. Kastrationen
  • Impfungen

Zur Gesundheit Ihres Tieres gehört auch eine jährliche Impfung.
Hundewelpen kommen ebenfalls in der 8. Woche zur Erstimpfung und werden dann gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft. Die Nachimpfung erfolgt in der 12. Woche, und noch einmal 1 Woche später wird der Hund gegen Tollwut und ggf. gegen Borreliose (Zeckenkrankheit) geimpft, welche dann wiederum nach 4 Wochen wiederholt werden muss. Danach genügt auch beim Hund eine jährliche Auffrischimpfung an einem Tag.
Jungkatzen werden im Alter von 8 Wochen gegen Katzen-Seuche, Katzen-Schnupfen und Leukose erstgeimpft, und im Alter von 12 Wochen nachgeimpft plus einer Impfung gegen Tollwut. Im Alter von 16 Wochen, ist auf Wunsch auch eine intranasale Impfung gegen FIP (ansteckende Brust- und Bauchfellentzündung) möglich. Nach dieser Grundimmunisierung reicht eine jährliche Auffrischung, wobei dann alle 5 Impfstoffe problemlos an einem Tag verabreicht werden.
Kaninchen, die Freigang haben, sollten im Frühjahr und ab der 6. Lebenswoche gegen die Kaninchenseuchen Myxomatose und RHD geimpft werden.
Ich berate Sie gerne ausführlich über Impfschemata und die einzelnen Krankheiten.
Zulassung zur Ausstellung des Heimtierausweises.

  • Elektronische Tierkennzeichnung

Dabei wird dem Tier im Halsbereich ein winziger Mikrochip unter die Haut injiziert. Die Spritze ist dabei nicht viel größer als bei einer Impfung, und somit genauso schmerzlos. Eine Narkose ist dafür nicht notwendig. Ihre Daten und die Ihres Tieres werden dann unter der Nummer des Mikrochips in einem internationalen Tierregister gespeichert. Die meisten Tierärzte und Tierheime, sowie viele Zollbehörden besitzen ein Ablesegerät, so dass Ihr Tier immer wieder zu Ihnen zurückgeführt werden kann, wenn es irgendwo aufgefunden wird. Im Zuge der neuen Hundeverordnung ist es für viele Hundehalter ab 2002 Pflicht, Ihren Hund zu kennzeichnen.

  • Parasitenbekämpfung
  • Geburtshilfe und Welpenbetreuung
  • Zahnmedizinische Behandlungen
  • Gesundheits-Checks und -Zeugnisse
  • Apotheke

Als Tierärztin habe ich eine Apotheken-Zulassung, d.h. ich führe neben dem Dienstleistungsunternehmen Tierarztpraxis noch eine komplette Apotheke, in der Sie natürlich vorrangig Tierarzneimittel finden, welche es in herkömmlichen Apotheken nicht, oder nur auf Rezept gibt. Der Grund dafür ist, dass wir als Tierärzte Sie natürlich viel besser beraten können, welches Medikament für Ihr Tier das Richtige ist. Die Preise für Medikamente werden nach der Medikamentenpreis-Verordnung berechnet und sind somit den Preisen einer anderen Apotheke gleichzusetzen.

  • Berechtigung zur Sachkundeprüfung für Hunde gemäß § 11 Absatz 3 des Landeshundegesetzes NRW

Der Nachweis der Sachkunde wird durch einen anerkannten Sachverständigen oder einen durch die Tierärztekammer benannten Tierarzt erteilt.